Wer zahlt was bei einem Wasserschaden?

Gebäude, Hausrat oder Haftpflicht — welche Versicherung wofür eintritt, was bei Starkregen gilt und warum die Ursachenklärung alles entscheidet.

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Wer zahlt was bei einem Wasserschaden? Die Frage klingt nach einer einzigen Antwort, hat aber drei — je nachdem, was beschädigt wurde und woher das Wasser kam. Dieser Beitrag ordnet die Fälle so, wie sie in der Praxis vorkommen.

Ein Hinweis vorweg: Wir sind ein Sanierungsbetrieb, keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Was hier steht, ist die Systematik, die uns auf Baustellen und in der Abstimmung mit Versicherern begegnet. Verbindlich ist immer Ihr Vertrag.

Die drei Versicherungen im Überblick

Wohngebäudeversicherung — alles, was fest zum Haus gehört

Sie trägt Schäden an der Bausubstanz: Leitungen, Estrich, Putz, Mauerwerk, fest verbaute Fliesen, verklebte Bodenbeläge, Einbauküchen je nach Vertrag. Versichert ist der Leitungswasserschaden — also Wasser, das bestimmungswidrig aus einer Rohrleitung oder einem angeschlossenen Gerät austritt.

Abgeschlossen wird sie vom Eigentümer. Als Mieter haben Sie damit direkt nichts zu tun, profitieren aber davon, weil die Wiederherstellung des Gebäudes darauf läuft.

Hausratversicherung — alles, was beweglich ist

Sie trägt Ihr Eigentum in der Wohnung: Möbel, Teppiche, Kleidung, Elektrogeräte, Vorhänge. Als Mieter ist sie Ihre einzige Absicherung für den eigenen Besitz — die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt ihn nicht.

Die Abgrenzung ist im Zweifel simpel: Was beim Auszug mitgeht, ist Hausrat. Was bleibt, ist Gebäude.

Private Haftpflichtversicherung — wenn Sie den Schaden bei anderen verursacht haben

Klassischer Fall: Ihre Waschmaschine läuft aus, das Wasser zieht durch die Decke in die Wohnung darunter. Für den Schaden beim Nachbarn kommt Ihre private Haftpflicht auf.

Der Sonderfall: Wasser von außen

Starkregen, Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau aus der Kanalisation — all das sind keine Leitungswasserschäden. Sie sind nur gedeckt, wenn zusätzlich eine Elementarversicherung vereinbart ist.

Diese Ergänzung ist in vielen älteren Verträgen nicht enthalten. Wenn Sie in einer Lage mit Starkregenrisiko wohnen, ist das der Punkt, an dem sich ein Blick in die Police lohnt — am besten, bevor etwas passiert.

Wer zahlt in welchem Fall? Die Übersicht

  • Rohrbruch im eigenen Haus, Estrich und Putz durchfeuchtet: Wohngebäudeversicherung.
  • Derselbe Schaden, dazu ein ruinierter Teppich und ein beschädigtes Sofa: Gebäude über die Wohngebäudeversicherung, Teppich und Sofa über die Hausratversicherung.
  • Mietwohnung, Leitung in der Wand undicht: Gebäude über die Versicherung des Eigentümers, Ihr Hausrat über Ihre eigene Police.
  • Ihre Waschmaschine überschwemmt die Nachbarwohnung: fremder Schaden über Ihre Haftpflicht, Ihr eigener Hausrat über Ihre Hausratversicherung.
  • Keller nach Starkregen unter Wasser: nur mit Elementarbaustein gedeckt.
  • Feuchte Wand ohne Leitungsschaden, etwa aufsteigende Feuchte: in aller Regel kein Versicherungsfall, sondern Instandhaltung.

Warum die Ursachenklärung über alles entscheidet

Der letzte Punkt ist der wichtigste. Ob ein Schaden versichert ist, hängt an der Ursache — und die sieht man einer feuchten Wand nicht an. Aufsteigende Feuchte und eine undichte Leitung hinterlassen dasselbe Bild.

Deshalb steht am Anfang die Ortung. Sie liefert den Nachweis, dass ein Leitungswasserschaden vorliegt. Ohne diesen Nachweis diskutieren Sie mit Ihrem Versicherer über eine Vermutung.

Wichtig zu wissen: Die Leckortung führen wir nicht selbst aus — das übernimmt ein Fachbetrieb direkt neben unserem Firmengelände. Wir koordinieren den Termin und arbeiten mit dem Protokoll weiter. Wie sich das in einem konkreten Fall ausgewirkt hat, zeigt unser Referenzprojekt Feuchter Keller in Saarlouis.

Was Sie tun sollten, damit die Regulierung läuft

  1. Unverzüglich melden. Versicherungsverträge verlangen die Anzeige ohne schuldhaftes Zögern.
  2. Schaden mindern. Wasser abstellen, aufnehmen, lüften — die Schadenminderungspflicht ist eine echte Vertragspflicht.
  3. Dokumentieren, bevor Sie aufräumen. Fotos von Ursache, Flächen und beschädigten Gegenständen. Details in Wasserschaden — was Sie zuerst tun sollten.
  4. Nichts entsorgen, bevor die Versicherung es gesehen oder freigegeben hat.
  5. Keine größeren Arbeiten vor der Freigabe. Ausgenommen sind Sofortmaßnahmen zur Schadenminderung.

Was wir dabei übernehmen

Wir rechnen direkt mit Ihrer Gebäudeversicherung ab und übernehmen die Kommunikation — Aufmaß, Fotodokumentation, Kostenaufstellung und die Abstimmung des Umfangs. Sie treten dabei in der Regel nicht in Vorleistung.

Kommt bei größeren Schäden ein Gutachter dazu, bereiten wir den Termin vor. Worauf es dabei ankommt, steht in Der Gutachtertermin.

Was die Sanierung kostet, lässt sich seriös erst nach der Ortung sagen. Für Bodenarbeiten ohne Versicherungsfall können Sie unseren Richtpreiskalkulator nutzen.

Wasserschaden im Saarland

Von Illingen aus arbeiten wir unter anderem in Saarbrücken, Völklingen, St. Ingbert und Homburg. Alle Orte unter Einsatzgebiete.

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